Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bielefeld, 16 O 42/12

Datum:
20.06.2012
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
7. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 42/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2012:0620.16O42.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Verfügungsbeklagten untersagt, im geschäftlichen Verkehr wie folgt zu werben:

„Schüßler-Salze von Pflüger

Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“,

wenn dies geschieht wie in der diesem Urteil als Anlage I beigefügten Anlage zur Antragsschrift.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank