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Landgericht Bielefeld, 7 O 329/10

Datum:
31.03.2011
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 329/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2011:0331.7O329.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.100,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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