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Landgericht Bielefeld, 6 O 138/09

Datum:
18.04.2011
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 138/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2011:0418.6O138.09.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 26. Oktober 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € zuzüglich 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 01. Dezember 2007 abzüglich am 03. September 2009 geleisteter 33.000,00 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt; davon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, die dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegenSicherheitsleistung  in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbarenBetrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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