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Landgericht Bielefeld, 3 O 193/09

Datum:
13.04.2011
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 193/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2011:0413.3O193.09.01
 
Tenor:

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70.945,83 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.8.2008 Zug um Zug gegen Übergabe des PKW Jaguar XJ 2.7 D, Fahrgestellnummer x, zu zahlen.

 

2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.866,70 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.6.2009 zu zahlen.

 

3.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Fahrzeugs im Verzug befindet.

 

4. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Zahlungsver-pflichtung gegenüber ihrem Prozessbevollmächtigten iHv 1.820,- € durch Zahlung an diesen freizustellen.

 

5.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

6.Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 85% der Beklagten und zu 15% der Klägerin auferlegt. Die Kosten der Streithelferinnen werden zu 15% der Klägerin auferlegt. Im Übrigen sind diese Kosten von den Streithelferinnen selbst zu tragen.

 

7.Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicher-heitsleistung iHv 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und der Streit-helferinnen durch Sicherheitsleistung iHv 110% des beizutreiben-den Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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