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Landgericht Bielefeld, 7 O 121/09

Datum:
07.12.2010
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 121/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2010:1207.7O121.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000,00 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagte zu 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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