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Landgericht Bielefeld, 4 O 524/10

Datum:
14.09.2010
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 524/10
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2010:0914.4O524.10.00
 
Tenor:

Der Antrag vom 30.08.2010 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden den Verfügungsklägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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