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Landgericht Bielefeld, 3 O 222/09

Datum:
03.02.2010
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Landgericht Bielefeld
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 222/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2010:0203.3O222.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.510,00 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 06.06.2009 Zug um Zug gegen Übergabe und Über-

eignung des PKW Audi A4 Avant, Fahrzeug-Identnummer:

xxx zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des

vorstehend bezeichneten Fahrzeugs PKW Audi A4 Avant,

Fahrzeug-Identnummer: xxx seit dem 06.06.

2009 in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 % und die

Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages,

ihr bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die

Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu

vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

 
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