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Landgericht Bielefeld, 6 O 262/09

Datum:
29.10.2009
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 262/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2009:1029.6O262.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der

Nebenintervention werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den

Beklagten bzw. den Streithelfer gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte bzw. der

Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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