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Landgericht Bielefeld, 24 S 13/09

Datum:
27.08.2009
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 S 13/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2009:0827.24S13.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen das Urteil des Amtsgerichts Gütersloh vom 10.12.2008 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 02.01.2009 abgeändert.

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Osterholz/Scharmbeck vom 12.10.2005 bleibt aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt ist, an den Kläger 947,50 € nebst 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen der Kläger zu ¾, die Beklagte zu ¼. Die Kosten des Rechtsstreits in II. Instanz tragen der Kläger zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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