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Landgericht Bielefeld, 12 O 279/08

Datum:
02.04.2009
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 279/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2009:0402.12O279.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, in die Übertragung der materiell-rechtlichen Inhaberschaft der Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000877857-0001 und Nr. 000877857-0002 an die Klägerin einzuwilligen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.

 
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