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Landgericht Bielefeld, 10 O 75/09

Datum:
10.11.2009
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
I. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 75/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2009:1110.10O75.09.00
 
Tenor:

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 19.06.2009 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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