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Landgericht Bielefeld, 23 T 282/08

Datum:
06.05.2008
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 282/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2008:0506.23T282.08.00
 
Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren nicht bewilligt.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin nach einem Beschwerdewert von bis zu 60.000 Euro zurückgewiesen.

 
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