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Landgericht Bielefeld, 19 O 2/08

Datum:
30.05.2008
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
19. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 O 2/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2008:0530.19O2.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu1) wird verurteilt, an die Klägerin 4.652,83 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2008 zu zB. Zug um Zug gegen Übertragung der im Wertpapierdepot gehaltenen Aktien.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin aus dem Wertpapiersparvertrag für vermögenswirksame Leistungen Nr. 0017386535 keinerlei Pflichten mehr treffen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) jeweils zu 1/2.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages.

Das Urteil ist für den Beklagten zu 2) vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten zu 2) gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.100,00 € abwenden wenn nicht der Beklagte zu 2) zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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