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Landgericht Bielefeld, 7 O 301/06

Datum:
20.03.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 301/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0320.7O301.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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