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Landgericht Bielefeld, 4 O 293/06

Datum:
29.08.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 293/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0829.4O293.06.00
 
Rechtskraft:
Die Berufung des OLG Hamm - 4 U 158/07) ist zurückgewiesen
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger durch die Nutzung des im Verfahren LG Bielefeld 20 S 219/01 streitgegenständlichen Logos auf dem PKW Mercedes Vito, amtliches Kennzeichen WAF DH 811, Schadensersatz in Höhe von 511,29 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2005 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger durch die Nutzung des oben genannten streitgegenständlichen Logos auf den unter den Domains http://dienstleistungen.freepage.de/der-hausmeister/, http://www.der_-hausmeiseter.net sowie http://www.der-hausmeister.org abrufbaren abrufbaren Websites Schadensersatz in Höhe von 511,29 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2005 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger für die unter der Domain http://dienstleistungen.freepage.de/der-hausmeister/ befindliche Urheberrechtsbezeichnung „Jan van Essen“ Schadensersatz in Höhe von 511,29 € nebst 8% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2005 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, auf die vom Kläger verauslagten von dem Beklagten nach der Kostenentscheidung in dieser Sache zu tragenden Gerichtskosten Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz seit dem Zeitpunkt ihrer Einzahlung bis zur Beantragung der Kostenfestsetzung nach Maßgabe der Kostenquote zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger 87 % und der Beklagte 13%.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1400,00 € abwenden wenn der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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