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Landgericht Bielefeld, 25 O 105/06

Datum:
14.02.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 105/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0214.25O105.06.00
 
Tenor:

1) Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Krankenversiche-rungsvertrag, Nr. 0039/07 440 749 E 00, mit der zum 01.03.2004 festgesetz-ten Versicherungsprämie in Höhe von monatlich 641,02 € fortbesteht – zuzüg-lich für die ursprüngliche Versicherungstarifsgruppe seitdem erfolgter ord-nungsgemäßer Erhöhungen – und der Rücktritt der Beklagten vom 26.07.2004 unwirksam ist.

2) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.420,46 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2006;

3) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 205,94 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2004.

4) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von der Zah-lung außergerichtlich entstandener Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 305,95 € freizustellen;

5) Im Übrigen wird die Klage im Hinblick auf den weitergehenden Zinsanspruch abgewiesen.

6) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 7.467,80 € zu tragen.

7) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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