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Landgericht Bielefeld, 21 S 68/07

Datum:
09.05.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 68/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0509.21S68.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bielefeld, 5 C 809/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 08.02.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.

Der Beklagte zu 1) bleibt verurteilt, die Klägerin von der Forderung der Fa. F. gemäß der Rechnung vom 03.04.2006 (Rechnungsnummer 50001321 zu Mietvertrag 1434) in Höhe weiterer 48,40 € freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2).

Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 86 % und der Beklagten zu 1) 14 %.

Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Klägerin 82 % und der Beklagte zu 1) 18 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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