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Landgericht Bielefeld, 21 S 170/07

Datum:
31.10.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 170/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:1031.21S170.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bielefeld, 4 C 59/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Juni 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.300,-- Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2006 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Pkw BMW 318 tds, Fahrzeugidentifizierungs-Nr.

WBACC51050ES09962.

Der Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,82 Euro zu erstatten.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des Pkw BMW 318 tds in Annahmeverzug befindet.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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