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Landgericht Bielefeld, 17 O 49/07

Datum:
29.06.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
VIII. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 49/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0629.17O49.07.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelt für den von ihr betriebenen „Club C.“ mit der Aussage zu werben: „Im Club ist jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler“.

2. Für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlas-sungsgebot gemäß Ziffer 1. wird der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft am Geschäftsführer der Be-klagten zu vollziehen ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 189,-- € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2007 zu zahlen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- € vorläufig voll-streckbar

 
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