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Landgericht Bielefeld, 16 O 1/07

Datum:
09.03.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
VII. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 1/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0309.16O1.07.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung vom 02.01.2007 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Verfügungs-beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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