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Landgericht Bielefeld, 13 O 33/07

Datum:
15.05.2007
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
IV. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 O 33/07
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2007:0515.13O33.07.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 23.04.2007 wird aufgehoben; der Antrag der Antragstellerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 19.04.2007 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragstellerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Antragsgegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,-- € abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch eine unbe-fristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.

 
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