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Landgericht Bielefeld, 9 O 257/06

Datum:
11.12.2006
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 257/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2006:1211.9O257.06.00
 
Tenor:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.500,00 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 24.08.2006, abzüg-lich am 13.09.2006 gezahlter 15.000,00 €, zuzüglich vorprozessualer Kosten von 510,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über Basiszinssatz seit 15.09.2006.

2.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Be-trages vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann diese Sicherheit auch durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im In-land zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbringen.

 
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