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Landgericht Bielefeld, 4 O 193/06

Datum:
21.09.2006
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 193/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2006:0921.4O193.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Kläger und Widerbeklagten kein Zahlungsanspruch aus dem am 02.05.2005 mit der Beklagten und Widerkläge-rin abgeschlossenen Maklervertrag gegen die Beklagte und Widerbeklagte zu-steht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.350,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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