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Landgericht Bielefeld, 25 T 89/06

Datum:
11.05.2006
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 T 89/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2006:0511.25T89.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herford, 6 XVII B 664
 
Tenor:

Der Beschluß des Amtsgerichts Herford vom 11. Mai 2006 wird aufgehoben.

Der Antrag der Beteiligten zu 2), ihre Weigerung in medizinisch mögliche le-bensverlängernde bzw. lebenserhaltende Maßnahmen einzuwilligen und diese durchführen zu lassen, insbesondere die Durchführung einer Tracheotomie (Luftröhrenschnitt), vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen, wird zurückge-wiesen.

Es wird klargestellt, daß mit diesem Beschluß die Einwilligung der Beteiligten zu 2) in die angebotene Behandlung des Beteiligten zu 1) – Durchführung ei-ner Tracheotomie - als ersetzt gilt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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