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Landgericht Bielefeld, 25 O 340/04

Datum:
03.07.2006
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 340/04
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2006:0703.25O340.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.109,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweili-gen Basiszinssatz aus 4.109,98 € seit dem 17.7.2004 und von weiteren 1.000,00 € seit dem 15.5.2006 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe der 1993 geborenen Ponyrappenstute, FN-Registrierung Beauty 398, Lebensnummer DE 398 981003193 nebst Papieren.

Es wird festgestellt, dass

a)

sich die Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Pfer-des seit dem 16.7.2004, 11.01 Uhr, in Verzug befindet,

b)

die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen Aufwendungen für das vorbezeichnete Pferd (insbesondere Kosten des Stalls, des Futters, der artgerechten Bewegung, des Hufschmieds, des Tierarztes, der Tierhalterhaftpflicht-versicherung usw.) zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar

 
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