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Landgericht Bielefeld, 23 T 739/05

Datum:
03.01.2006
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 739/05
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2006:0103.23T739.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Minden, 7 VI 265/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Das Amtsgericht Minden wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) einen Erbschein mit dem Inhalt zu erteilen, dass sie die Erblasserin ...... allein beerbt hat.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten ist nicht veranlasst.

 
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