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Landgericht Bielefeld, 8 O 225/05

Datum:
24.06.2005
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 225/05
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2005:0624.8O225.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Forderung abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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