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Landgericht Bielefeld, 23 T 395/04

Datum:
18.03.2005
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 395/04
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2005:0318.23T395.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bielefeld, 43 IK 199/01
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Treuhänders wird zurückgewie-sen.

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der ange-fochtene Beschluss abgeändert.

Die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders einschließ-lich der gesetzlichen Umsatzsteuer werden auf insgesamt 65.546,11 € festgesetzt. Im übrigen wird der Vergütungsan-trag des Treuhänders vom 26.11.2003 zurückgewiesen.

Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf bis zu 65.000,-- € festgesetzt.

 
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