Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bielefeld, 15 O 195/04

Datum:
01.02.2005
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
VI. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 195/04
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2005:0201.15O195.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Rahmen von Pauschalreisen Aus-flugs- oder Besichtigungsprogramme zu bewerben, anzubieten oder durchzu-führen, wenn es sich dabei um Veranstaltungen handelt, bei denen der Rei-sende zum Bezug von Waren veranlaßt werden soll und der Reisende darauf vor Buchung nicht hingewiesen worden ist wie geschehen mit der beigehefteten Reisebeschreibung Anlage 2 zur Klageschrift.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 €, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und letztere an den Geschäftsführern der Beklagten zu vollziehen ist.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 189,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.12.2004 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig voll-streckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank