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Landgericht Bielefeld, 10 O 99/05

Datum:
09.09.2005
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
I. Kammer Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 99/05
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2005:0909.10O99.05.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls die Antragsgegnerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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