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Landgericht Bielefeld, 4 O 417/01

Datum:
07.01.2004
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 417/01
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2004:0107.4O417.01.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 18.000 EUR nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.08.2001 zu zahlen.

Des weiteren werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.129,96 EUR nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.08.2001 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen und weiteren immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der Behandlung des Klägers durch die Beklagten im Jahre 1998 künftig noch entstehen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind oder noch übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 74%, der Kläger zu 26%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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