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Landgericht Bielefeld, 9 O 136/03

Datum:
06.11.2003
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 136/03
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2003:1106.9O136.03.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der H. Hypothekenbank AG aus dem Darlehensvertrag vom 09.06.1994 keine Rückzahlungsansprüche gegen den Kläger zustehen.

Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Unterwerfungsurkunde vom 18.11.1995, Urkundenrolle 262/95 des Notars R. I. mit dem Amtssitz in S., wird für unzulässig erklärt.

Die Beklagte wird verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung dieser

notariellen Unterwerfungsurkunde an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro

vorläufig vollstreckbar.

 
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