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Landgericht Bielefeld, 16 O 31/03

Datum:
30.04.2003
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
VII. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 31/03
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2003:0430.16O31.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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Die Beklagte beantragt,

 

die Klage abzuweisen.

 

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Die Klage ist unbegründet.

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