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Landgericht Bielefeld, 16 0 42/03

Datum:
04.03.2003
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
durch den Vorsitzenden allein
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 0 42/03
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2003:0304.16.0.42.03.00
 
Tenor:

1.              Der Antragsgegnerin wird es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für eine Möbelanbauwand mit dem Preis zu werben, den der Kunde bei Selbstabholung zu zahlen hat, ohne deutlich darauf hinzuweisen, daß dies der Preis für Selbstabholer ist oder daß für die Lieferung und/oder die Montage weitere Kosten anfallen.

 
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