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Landgericht Bielefeld, 23 T 319/02

Datum:
11.09.2002
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 319/02
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2002:0911.23T319.02.00
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 25.7.2002 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass

                                          1.

                                          die Beteiligte zu 2) lediglich für den Aufgabenkreis der Gesund-

                                          heitsfürsorge zur Betreuerin bestellt wird und

                                          2.

                                          Herr C., P.- Betreuungsverein

hinsichtlich der Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden sowie Renten- und Versicherungsanstalten, Post- und Heimangelegenheiten zum Betreuer bestellt wird.

 
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