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Landgericht Bielefeld, 8 O 363/00

Datum:
23.05.2001
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 363/00
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2001:0523.8O363.00.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21.08.2000 zu zahlen. Im üb-rigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 1/6, die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 5/6.

3. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheits-lei-stung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Be-trages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheits-lei-stung oder Hinterlegung in Höhe von 2.500 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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