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Landgericht Bielefeld, 20 S 129/01

Datum:
29.05.2001
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 129/01
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2001:0529.20S129.01.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herford, 12 C 867/00
 
Tenor:

Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 2) (zugleich Nebenin-tervenientin des Beklagten zu 1) wird -unter Zurückweisung der Berufung des Klägers- das am 1.2.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Herford abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Von den außergerichtlichen Kosten der I. Instanz tragen der Klä-ger 4/5, der Beklagte zu 1) 1/5; die Kosten des Nebeninterve-nienten trägt der Kläger.

Die Gerichtskosten trägt der Kläger alleine.

Die Kosten der Berufung und der Anschlussberufung trägt der Klä-ger.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 
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