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Landgericht Bielefeld, 7 O 534/98

Datum:
18.04.2000
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 534/98
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2000:0418.7O534.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Kosten der Streithelferin trägt ebenfalls die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar .

 
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1.              ihr ein angemessenes Schmerzensgeld nebst 8 % Zinsen seit Rechtshängigkeit , mindestens jedoch DM 20.000,00 zu zahlen;

2.               eine angemessene monatlich wiederkehrende Schmerzensgeldrente zu zahlen

 

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3.              eine angemessene Haushaltungsausfallrente

 

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4.              weiteren Schadenersatz in Höhe eines Betrages von DM 28.381,02 zu zahlen;

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