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Amtsgericht Minden, 20 C 48/23

Datum:
01.09.2023
Gericht:
Amtsgericht Minden
Spruchkörper:
Richter/in
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 48/23
ECLI:
ECLI:DE:AGMI1:2023:0901.20C48.23.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, gesamtschuldnerisch mit den gesondert in Anspruch genommenen S. und P. L. an die Klägerin 1.650 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.4.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 42 %, die Beklagte zu 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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