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Amtsgericht Minden, 22 C 38/20

Datum:
30.04.2020
Gericht:
Amtsgericht Minden
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 C 38/20
ECLI:
ECLI:DE:AGMI1:2020:0430.22C38.20.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung für jeden zulässig, der durch dieses Urteil in seinen Rechten benachteiligt ist,

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