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Amtsgericht Minden, 33 F 132/12

Datum:
19.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Minden
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 F 132/12
ECLI:
ECLI:DE:AGMI1:2012:0419.33F132.12.00
 
Tenor:

Für die minderjährigen Kinder B. L. und B. L., beide geboren am 00.00.0000, wird unter Entziehung des Sorgerechtes der Kindesmutter insoweit eine Umgangspflegschaft eingerichtet.

Zur Umgangspflegerin wird Frau S. M., E. Kinderschutzbund N-C. P. e. V., T 0, 00000 N. bestellt.

Die Pflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Die Anordnung wird zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

 
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