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Amtsgericht Herford, 12 C 694/16

Datum:
30.03.2017
Gericht:
Amtsgericht Herford
Spruchkörper:
Einzelrichter/in
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 694/16
ECLI:
ECLI:DE:AGHF1:2017:0330.12C694.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, den am 18.04.2016 an die Drittschuldnerin, der ……, abgeführten Betrag zur Höhe von 52,33 € dem Konto des Klägers, Kontonummer …….., wieder gutzuschreiben.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Verpflichtung zur Zahlung der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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