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Amtsgericht Herford, 12 C 1184/02

Datum:
15.01.2003
Gericht:
Amtsgericht Herford
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Grundurteil
Aktenzeichen:
12 C 1184/02
ECLI:
ECLI:DE:AGHF1:2003:0115.12C1184.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sie durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in dieser Höhe geleistet hat.

 
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