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Amtsgericht Gütersloh, 8 Ls 60/20

Datum:
29.04.2021
Gericht:
Amtsgericht Gütersloh
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Ls 60/20
ECLI:
ECLI:DE:AGGT:2021:0429.8LS60.20.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie wegen gewerbsmäßigen Computerbetruges in Tateinheit mit der Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Betrag in Höhe von 36.414,82 € unterliegt der Einziehung als Wertersatz.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 263a Abs. 1 Nr. 1, 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 269 Abs. 1, Abs. 3, 52, 53, 73c StGB

 
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