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werden die Tatsachen, die Zur Begründung des Antrages des Antragstellers erforderlich sind, für festgestellt erachtet.
Das Nachlassgericht bewilligt die Erteilung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Die Wirksamkeit des Beschlusses wird bis zur Rechtskraft ausgesetzt.
Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
Gründe:
2I.
3Bei dem Antragsteller handelt es sich um den Sohn des am 12.06.2020 verstorbenen Erblassers. Die Ehegattin des Erblassers ist vorverstorben. Aus der Ehe beider sind neben dem Antragsteller noch zwei weitere Töchter hervorgegangen. Eine von ihnen ist die Beteiligte zu 2).
4Mit seinem Antrag vom 20.10.2020 beantragt der Antragsteller,
5ein Testamentsvollstreckerzeugnis auszustellen, das ihn als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 12.06.2020 in T. verstorbenen Erblassers, ausweist.
6In der Ausübung des Amtes als Testamentsvollstrecker seien ihm keine Beschränkungen auferlegt worden.
7Er beruft sich dabei auf das gemeinschaftliche notarielle Testament des Erblassers mit seiner vorverstorbenen Ehefrau vom 13.02.2012.
8Dieses Testament enthält u.a. folgende Formulierung:
9„5.
10Zum Testamentsvollstrecker nach dem Tod des Letztversterbenden von uns setzen wir unseren Sohn M. N., zur Zeit wohnhaft in O., ein.
11Für seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker erhält er keine Vergütung.“
12Mit Schreiben vom 10.11.2020 wendet sich die Beteiligte zu 2) gegen die Erteilung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses. Sie erhebt Einwende, die allerdings trotz Ankündigung auch nach Fristablauf nicht dargelegt wurden.
13II.
14Der Antrag ist begründet. Der Antragsteller ist durch den Erblasser zum Testamentsvollstrecker eingesetzt worden.
15Das gemeinschaftliche notarielle Testament des Erblassers und seiner vorverstorbenen Ehefrau enthält die eindeutige Formulierung, wonach für den Schlusserbfall der Antragsteller zum Testamentsvollstrecker bestimmt wird.
16Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 FamFG.
17B.
18Richterin am Amtsgericht