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Amtsgericht Bünde, 12 XVII 163/12

Datum:
21.07.2017
Gericht:
Amtsgericht Bünde
Spruchkörper:
Betreuungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 XVII 163/12
ECLI:
ECLI:DE:AGHF2:2017:0721.12XVII163.12.00
 
Schlagworte:
Betreuerwechsel, ehrenamtlicher Betreuer statt Berufsbetreuer, Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers
Normen:
§ 1897 BGB
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Anstelle des Berufsbetreuers Herrn T2 wird nunmehr Herr N2, I-Straße, 32257 Bünde als ehrenamtlicher Betreuer zum Betreuer des Betroffenen bestellt.

Die Aufgabenkreise werden neu gefasst. Die Bestellung umfasst nunmehr Behörden- und Sozialversicherungsangelegenheiten.

Zugleich wird die bestehende Betreuung verlängert.

Das Gericht wird spätestens am 21.07.2019 über die Aufhebung der Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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