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Amtsgericht Bünde, 6 C 302/02

Datum:
27.05.2003
Gericht:
Amtsgericht Bünde
Spruchkörper:
Abteilung 6
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 302/02
ECLI:
ECLI:DE:AGHF2:2003:0527.6C302.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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