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Amtsgericht Bielefeld, 411 C 189/24

Datum:
09.04.2025
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
411 C 189/24
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2025:0409.411C189.24.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 03.02.2025 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, den Hund an die Klägerin herauszugeben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 598,32 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2024 sowie weitere 45,48 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.08.2024 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten der Säumnis hat die Klägerin zu tragen, die Kosten des Rechtsstreits im Übrigen hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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