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Amtsgericht Bielefeld, 411 C 189/24

Datum:
07.05.2025
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
411 C 189/24
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2025:0507.411C189.24.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

Klägerin gegen Beklagte

wird der Tatbestand des Urteils vom 09.04.25 auf Antrag der Beklagten gem. § 320 ZPO sowie von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Auf Seite 3 wird Satz 1 in Absatz 2 wie folgt berichtigt:

„Mit der Klägerin am 05.02.25 zugestelltem Versäumnisurteil vom 03.02.25 wurde die Klage abgewiesen“.

Auf Seite 3 wird nach dem Antrag der Klägerin der Tatbestand wie folgt ergänzt: „Die Beklagte beantragt, das Versäumnisurteil vom 03.02.2025 aufrechtzuerhalten“.

Auf Seite 4 wird Satz 2 in Absatz 1 wie folgt berichtigt: „Dieser Vertrag sei sodann mit E-Mail vom 31.01.25 übersandt worden.“

Auf Seite 8 wird Satz 2 in Absatz 2 wie folgt berichtigt: „Dies schon deshalb, weil selbst nach dem Vortrag der Beklagten weder der Schutzvertrag aus 2022 noch der Pflegevertrag vom 05.01.24 darauf beruhen“.

Zudem wird von Amts wegen auf Seite 3 der Antrag der Klägerin dahingehend berichtigt, „das Versäumnisurteil vom 03.02.25 aufzuheben“.

Der weitergehende Antrag vom 25.04.25 auf Berichtigung wird zurückgewiesen.

 
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