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Amtsgericht Bielefeld, 408 C 180/24

Datum:
11.09.2025
Gericht:
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
408 C 180/24
ECLI:
ECLI:DE:AGBI:2025:0911.408C180.24.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.440,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 Prozent und die Beklagte zu 44 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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